Kann ja mal passieren - private Haftpflichtversicherung

Veröffentlicht am 4. Juli 2024 um 23:09

 

Kann ja mal passieren! TELIS rät: Private Haftpflichtversicherung – Die Unverzichtbare

 

Wer Kinder hat, weiß, dass es manchmal die kurzen Pausen sind, die einen als Eltern über den Tag bringen. Einfach einmal in Ruhe einen Kaffee trinken und ein Erwachsenengespräch führen, während das Kind mit dem Laufrad seine Runden auf dem Marktplatz dreht. Manchmal kann so eine Auszeit teure Folgen haben.

 

Zum Beispiel dann, wenn der dreijährige Sohnemann auf dem Laufrad alles gibt, während Mama oder Papa gerade den Kaffee im Lokal bezahlen. Das nächste, was die Eltern beim Zurückkommen sehen, ist eine durch das Kind zu Fall gebrachte ältere Dame. Die Frau stürzt sehr unglücklich und bricht sich nicht nur den Oberschenkelhals, sondern es werden auch die teure Brille und die Jacke in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Außerdem liegt bei dem Unfall durch die kurzzeitige Abwesenheit der Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vor. Was wäre in diesem Fall mit einer privaten Haftpflichtversicherung passiert? Normalerweise zahlt eine private Haftpflichtversicherung immer dann, wenn man einer anderen Person Schaden zufügt oder ein Sachschaden durch einen selbst entsteht. Der kleine Sohn ist mit seinen 3 Jahren natürlich noch nicht deliktfähig, hier haften also die Eltern. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers keine genauen Kriterien, ab wann eine Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. 

 

HÄTTEN SIE GEWUSST, DASS HIER DIE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG TROTZDEM DEN SCHADEN ÜBERNOMMEN HÄTTE?

 

  • Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die in die Millionen Euro gehen können.

  • Bei einem Sachschaden werden immer die Reparaturkosten gezahlt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet.

  • Bei einem Personenschaden können unter anderem Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

  • In einer privaten Haftpflichtversicherung sind sogar grobe Fahrlässigkeit und die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Missgeschicke und Unglücke passieren. Das können wir bei TELIS auch nicht verhindern. Aber wir helfen Ihnen dabei, im Fall der Fälle optimal abgesichert zu sein. Ganz nach dem Motto: Mehr Geld, mehr Zeit, mehr Sicherheit.

 

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