Wachstumschancengesetz

Veröffentlicht am 6. Juli 2024 um 15:30

 

Wie das Wachstumschancengesetz die Basisrente verbessert

 

Einerseits soll das neue Wachstumschancengesetz der Wirtschaft auf die Sprünge helfen. Andererseits enthält es auch ein großes Bonbon für Nutzer der Basisrente. Denn es senkt die Steuerlast im Alter.

 

Neben einigen geplanten Entlastungen für die Wirtschaft enthält das am 22.03.2024 beschlossene Wachstumschancengesetz eine neue Regelung für den Besteuerungsanteil der 1. Schicht. In dieser finden sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufs-ständischen Versorgungswerken auch die Basisrente (auch „Rürup-Rente“ genannt) wieder.

Rentenzahlungen aus Basisrente müssen erst bei Renteneintritt ab 2058 voll versteuert werden

Insbesondere für die Basisrente spielt die Änderung eine wesentliche Rolle, denn sie streckt den Besteuerungsanteil bis 2058. Bisher sollte der Besteuerungsanteil bereits 2040 den Wert von 100 Prozent erreichen – nun passiert dies erst ab 2058. Erreicht wird das, indem ab 2023 der Besteuerungsanteil nur noch in 0,5-Prozentpunkt-Schritten gesteigert wird (bisher in 1-Prozentpunkt-Schritten).

Dazu nachfolgende Tabelle:

 

Vergleich bisheriger Besteuerungsanteil der Basisrente (Rürup-Rente) und neuer Regelung laut Einkommensteuergesetz

Nettorente auch aus bestehenden Basisrenten steigt deutlich

Nachdem der Besteuerungsanteil den Freibetrag festlegt, der lebenslang gilt, hat dies zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die resultierende Nettorente.

Hat jemand eine Basisrente abgeschlossen und beginnt die Rente 2040, dann befindet er sich in der Kohorte 90 Prozent (bisher 98 Prozent). Das heißt, 90 Prozent der Rente sind steuerpflichtig und der absolute Betrag, der sich aus den 10 Prozent ergibt, ist lebenslang steuerfrei. Nach der alten Regelung waren es nur 2 Prozent (98 Prozent steuerpflichtig und 2 Prozent steuerfrei – siehe Tabelle). Dadurch, dass der steuerfreie Wert lebenslang fixiert wird, ist die Auswirkung nicht unbeachtlich.

Bei einem Renteneintritt mit 67 sind insbesondere die Jahrgänge 1970 bis 1976 die größten Profiteure der neuen Regelung, da bei ihnen der nicht zu versteuernde Anteil im Vergleich zur alten Regelung am größten ist.

Berücksichtigt man auch noch, dass die Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen, also der Beiträge zur Basisrente, seit 2023 bei 100 Prozent liegt, so erhält man eine beachtliche Nachsteuerrendite.

Excel-Rechner zur individuellen Darstellung der Auswirkungen auf die Basisrente

Um die Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die Basisrente noch transparenter zu machen, stellen wir Ihnen nachfolgenden Excel-Rechner zur Verfügung, bei dem Sie die grau markierten Werte (Bruttorente, Steuersatz im Alter, Renteneintrittsalter und Lebenserwartung) verändern können und auf einen Blick sehen, wie stark Ihre Mandanten von der Änderung profitieren und wieviel mehr Nettorente sie erwarten können.

Auswirkungen auf das Finanzgutachten

Natürlich haben die Änderungen, die mit Veröffentlichung im Gesetzesblatt wirksam geworden sind, auch Auswirkungen auf das Finanzgutachten. Die betroffenen Stellen wurden bereits aktualisiert, sodass Sie ab sofort auch mit den neuen Regelungen arbeiten können.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.