Dein Zuhause in sicheren Händen

Veröffentlicht am 7. Juli 2024 um 09:00

Urlaub ist herrlich: Du entspannst am Strand, liest ein fesselndes Buch und genießt zwischendurch eine erfrischende Abkühlung im Meer. Plötzlich klingelt Dein Handy und eine unbekannte Nummer erscheint auf dem Display – zwar etwas störend, jedoch zunächst ohne böse Gedanken. Doch wenn ein Nachbar am anderen Ende erklärt, dass in Deinem Wohnhaus ein Feuer ausgebrochen ist, ist die Urlaubsidylle schlagartig vorbei.

Nach der Rückkehr nach Hause erwartet Dich die nächste unerwartete Wendung: Es war nicht Deine Wohnung, die brannte, sondern die Gegenüberliegende. Dennoch musste die Feuerwehr durch Dein Wohnzimmer, um den Brand über den Balkon zu löschen. Die Konsequenzen sind gravierend: Nach dem Löschen hatten sie die Fenster offen gelassen, was einem heftigen Gewitterregen freien Lauf verschaffte - Deine gesamte TV-Anlage, Laptop und Tablet sind unwiederbringlich beschädigt.

 

Was denkst Du? Erstattet die Haus­rat­ver­si­che­rung in diesem Fall die Schäden? Ja, in vielen Fällen kommt sie dafür auf, wenn Sachen durch Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch oder Raub verloren gehen oder beschädigt werden. In der Regel deckt die Versicherung dann die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. Im genannten Schadensfall würden also die beschädigten Geräte ersetzt. Übrigens: Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zählt zu den essenziellsten Versicherungen überhaupt.

HAST DU DIR JEMALS GEDANKEN DARÜBER GEDACHT, FÜR WELCHE FÄLLE DIE HAUSRATVERSICHERUNG AUFKOMMT?

 

  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine Versicherung für Sachwerte. Sie deckt Einrichtungs-, Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgüter eines privaten Haushalts ab.
  • Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
  • Zusätzlich sind auch Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten abgedeckt.
  • Optional können auch Fahrraddiebstahl, Elementar- oder Überspannungsschäden versichert werden.
  • Nor­malerweise erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungswert, also die Kosten, um Gegenstände gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand zu erwerben.

 

Wir bei Kanzlei Groß-Gerau können Schäden zwar nicht verhindern, aber stehen Dir schnellstmöglich zur Seite, um alles wieder in Ordnung zu bringen. Lass Dich jetzt nach dem bewährten TELIS-System beraten – fair, transparent und ehrlich.

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